Abgrenzung der Leistungen der Eingliederungshilfe von denen der Pflege
Input durch die Referentin, Gruppendiskussionen, Einzel- und GruppenarbeitenDie zweitägige Fortbildung richtet sich an Mitarbeiter:innen und Leitungen der Eingliederungshilfe, die Klient:innen bei der Inanspruchnahme von Pflegeleistungen unterstützen und/oder Sicherheit im Umgang mit dem Eingliederungshilfeträger beim Verweis auf Pflegeleistungen gewinnen möchten. Es werden gemeinsam Argumentationsmöglichkeiten für Situationen erarbeitet, in denen die Eingliederungshilfe mit Verweis auf die Pflege gekürzt werden soll.
Schwerpunkte
Was ist Pflege und welche Leistungen gibt es hierfür? Grundlagen der Pflegeversicherung
Die Teilnehmenden lernen die einzelnen Leistungen der Pflegeversicherung vor allem im ambulanten Bereich kennen. Zudem werden ausgesuchte Thematiken und Probleme aus den besonderen Wohnformen, z.B. zur Behandlungspflege, besprochen
- Überblick über Pflegeleistungen im System der Sozialen Sicherung
- Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher/ambulanter Pflege (Pflegegeld, Pflegesachleistungen mit Schwerpunkt pflegerische Betreuungsmaßnahmen, Kombinationsleistung, Angebote zur Unterstützung im Alltag/Entlastungsbetrag, Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrags, Verhinderungspflege, Tages- und Nachtpflege, Pflegehilfsmittel, Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen) und in den besonderen Wohnformen
- Kurzer Überblick über die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII und die Behandlungspflege nach dem SGB V
Was ist Eingliederungshilfe und wie wird sie von der Pflege abgegrenzt? 4
- Leistungen der Eingliederungshilfe zur soziale Teilhabe, insbesondere die Assistenzleistungen
- Kurze Einführung in den Behinderungsbegriff und das bio-psycho-soziale Modell der ICF
- Bedeutung der person- und umweltbezogenen Faktoren
- Abgrenzung der Eingliederungshilfe von der Pflege mit Argumentationsmöglichkeiten
Methoden
- Input durch die Referentin, Gruppendiskussionen, Einzel- und Gruppenarbeiten
Hinweis
- Insbesondere am zweiten Tag besteht die Möglichkeit, ausführlich Fälle zu besprechen, die von Teilnehmer:innen eingebracht werden. Gerne können hierfür bis eine Woche vor dem Termin anonymisierte Hilfeberichte eingereicht werden, bei denen der Träger der Eingliederungshilfe versucht, die Eingliederungshilfe mit Verweis auf die Pflege zu kürzen. Soweit der zeitliche Rahmen es zulässt, können die Berichte in der Fortbildung besprochen werden.