Was können wir für Sie tun?
Tel: 030. 82 99 98 1482
Hinweis:
Die Fortbildungsform – online oder präsent – geben wir Ihnen mit der Bestätigung bekannt.
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) verändert in kleinen Schritten die Versorgungslandschaft. Zentral ist der neue Behindertenrechtsbegriff. Behinderung wird heute anders verstanden, als noch vor 10 oder 20 Jahren. Weg vom Fürsorgeauftrag, hin zur mehr Selbstbestimmung und umfassender Teilhabe. Dies erfordert eine neue Haltung gegenüber der Klient:innen einzunehmen. Die Chance besteht, darin als Team gemeinsam mit den Klienten kreative neue Wege zu entwickeln. Über das Teilhabe und Gesamtplanverfahren wird den Kostenträgern ebenfalls eine neue Rolle zugewiesen. Welche Erfahrungen wurden damit bisher gemacht? Wie können wir „Fenster der Selbstbestimmung öffnen“? Welche praktischen Vorgehensweisen können im Sinne einer maximalen Teilhabe als „best practice“ angesehen werden? Was können die Mitarbeiter:innen tun, um den Wandel aktiv zu gestalten? Was bedeutet dieser neue gesetzliche Auftrag für Werte unserer Haltung und Arbeitsweise? Eine Ideenwerkstatt für Pädagog:innen und Vertreter:innen der Leistungsträger, die die Chancen des BTHG in den Blick nehmen und den Paradigmenwechsel aktiv gestalten sowie eingespielte Denk- und Handlungsgewohnheiten überdenken möchten.
Schwerpunkte
Ziel
Methoden