Was können wir für Sie tun?
Tel: 030. 82 99 98 1482
Hinweis:
Die Fortbildungsform – online oder präsent – geben wir Ihnen mit der Bestätigung bekannt.
Zielauswertung, Berichte zur Wirkungskontrolle in der Eingliederungshilfe
Für die Ersterhebung der Teilhabeplanung (nach § 106 SGB IX) sind die Träger der Eingliederungshilfe zuständig. Spätestens ab der ersten Evaluation, fließt die Expertise der pädagogischen Fachkräfte von Diensten der Eingliederungshilfe mit ein. Unabhängig von landesspezifischen Formularen basiert eine Folgebewilligung auf dem Berichtswesen der Leistungserbringer. Es ist ein Verlaufsbericht der erbrachten Teilhabeassistenz mit Zielauswertung und Zielfortschreibung zu erstellen. Dies dient dem Leistungsträger als Grundlage, um zu beurteilen, ob die bewilligten Fachleistungsstunden auch zielgerichtet und wirtschaftlich eingesetzt wurden. Gelingt das nicht, behält der Kostenträger sich das Recht vor, Leistungen rückwirkend zu kürzen.
Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeitende in der Eingliederungshilfe, die das Schreiben von Verlaufsberichten zur Zielauswertung (ehemals Entwicklungsberichten) für Menschen mit Teilhabeeinschränkungen üben möchten. Erste Grundkenntnisse der ICF werden vorausgesetzt.
Schwerpunkte
Ziele
Methoden