Was können wir für Sie tun?
Tel: 030. 82 99 98 1482
Hinweis:
Die Fortbildungsform – online oder präsent – geben wir Ihnen mit der Bestätigung bekannt.
Die Dokumentation von Betreuungsleistungen dient zum einen der Beschreibung des Verlaufes, als auch dem Nachweis der Leistungserbringung bzw. der Erbringung von Nachweispflichten. Für das Bundesteilhabegesetz ist die personzentrierte und zielorientierte Leistungserbringung elementar. Wirkung und Wirksamkeit im Rahmen des Gesamtplanverfahrens sind zentral im Fokus und eng verknüpft mit der Zielerreichung und damit der Leistungserbringung.
Diese Fokussierung hat auch die Dokumentation aufzunehmen und zu unterstützen. Somit hat die s.g. Verlaufsdokumentation vor allem, vor dem Hintergrund der vereinbarten Ziele, wirkungsorientiert zu erfolgen. Wirkungsorientiert meint hierbei: Mit Blick auf die angestrebten Veränderungen der unterstützten Person mit Teilhabebeeinträchtigung.
Im Rahmen der Fortbildung wird folgendes mit den Teilnehmenden besprochen:
Schwerpunkte