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Zwischenbericht zum Berliner Maßnahmenplan

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Die Lebenshilfe Berlin demonstriert am Protesttag vor dem Brandenburger Tor (Foto: cmz)
Die Lebenshilfe Berlin demonstriert am Protesttag vor dem Brandenburger Tor (Foto: cmz)

Mit dem Berliner Maßnahmenplan hat das Land Berlin konkrete Maßnahmen aus nahezu allen Bereichen beschrieben, um die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Jahren 2020 bis 2025 weiter voranzubringen. Nun ist der Zwischenbericht erschienen. 

Mit einem einfachen Ampelsystem bietet der Zwischenbericht einen einfachen und transparenten Überblick zum Stand der Umsetzung der Maßnahmen in Berlin. Der Senat kommt damit nicht nur einer Verpflichtung nach, auch die Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen hatten diesen als sinnvoll angemahnt.

Scheinbar positive Bilanz
Auf den ersten Blick laufen viele der Maßnahmen nach Plan (grün dargestellt). Einige wenige Maßnahmen können absehbar nicht umgesetzt werden (rot), bei anderen wenigen muss nachgesteuert werden (gelb). Insgesamt erscheint dies daher als positive Bilanz.

Maßnahmen wenig ambitioniert
Bereits mit Erscheinen des Maßnahmenplans wurde jedoch von Interessenvertretungen, u.a. dem Deutschen Institut für Menschenrechte, darauf hingewiesen, dass die einzelnen Maßnahmen nicht sehr ambitioniert angesetzt sind (vgl. etwa S. 67 Maßnahme 2.10.1, Nr. 1 Schaffung einer inklusiven Wohngemeinschaft in Berlin). Auch bedarf es bei einer Vielzahl von Maßnahmen einer weiteren Detailschärfe. 

Umbau zu inklusivem Schulsystem in weiter Ferne
Exemplarisch sei hier die Weiterentwicklung öffentlicher Schulen zu inklusiven Schulen (S. 9, Maßnahme 2.1.1. Nr. 15) genannt. Pläne, wie ein entsprechender Umbau genau vorangetrieben werden soll, liegen bislang nicht vor. Zuletzt hatte auch das Berliner Behindertenparlament einen solchen konkreten Plan mit einem Antrag eingefordert. Praktisch erscheint dieser in weiter Ferne. Durch die aktuell geplanten Neubauten von Förderschulen und die Erweiterung entsprechender Kapazitäten, scheint Berlin sich weiter von diesem Ziel zu entfernen.

Schlechte Noten im UN-Staatenbericht
Zuletzt hat der Ende 2023 veröffentlichte UN-Staatenbericht Deutschland und seinen Bundesländern keine guten Noten ausgestellt. In wesentlichen Bereichen ist man von den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention weit entfernt. Vor allem die weiter bestehende Selektion in vielen Bereichen und das bestehende Sondersystem etwa im Bereich Schule und Arbeit wurde bemängelt. Dringende Nachsteuerungen wurden eingefordert.

Fazit
Der Zwischenbericht bescheinigt in vielen Bereichen einen planmäßigen Verlauf der Umsetzung. Dies dürfte nicht zuletzt daran liegen, dass die Maßnahmen selbst sich weitgehend am unteren Rand dringend notwendiger Reformen und Veränderungsprozessen orientieren. Von einer spürbaren Umsetzung der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonform ist man in weiten Teilen in Berlin daher noch entfernt.

Wencke Pohle (Referentin für Sozialpolitik)

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