Bitte berücksichtigen Sie als Rechtsentscheider:in von Gerichten, Staatsanwaltschaften, Strafverteidiger:innen und Finanzbehörden den Lebenshilfe Berlin e.V. bei Bußgeldbescheiden.
Zusätzliche Einnahmen von Bußgeldern sind eine wertvolle Unterstützung für die Arbeit der Lebenshilfe Berlin. Insbesondere diese Zuwendungen ermöglichen, wichtige – nicht finanzierte – Projekte für Kinder, Jugendliche und erwachsene Menschen mit Beeinträchtigung zu verwirklichen bzw. fortzusetzen.
Wir sichern eine transparente, gewissenhafte Verwaltung der Zuweisungen zu.
Sie sollen als Auflage eines Gerichts oder einer Staatsanwaltschaft einen Geldbetrag an den Lebenshilfe Berlin e.V. zahlen? Dann bitten wir Sie, immer das Kennwort Geldauflage, das Aktenzeichen und Ihren vollständigen Namen zu verwenden und auf folgendes Konto zu überweisen:
Sozialbank
DE58 3702 0500 0003 1122 06
Nur mit allen Angaben sind wir in der Lage, den Zahlungseingang Ihrer Auflage zuzuordnen und die zuständige Behörde entsprechend zu informieren.
Achtung: Dies ist kein Spendenkonto!
Spendenbescheinigungen dürfen wir Ihnen leider nicht ausstellen, denn Bußgelder und Geldauflagen gelten nach deutschem Spendengesetz nicht als freiwillige, abzugsfähige Spende.
Bei Fragen zur Zahlungsfrist oder zu einer eventuellen Ratenzahlung wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Behörde. Wir sind nicht berechtigt, eigene Absprachen mit Ihnen zu treffen. Falls Sie Ratenzahlung vereinbart und dafür einen Dauerauftrag eingerichtet haben, denken Sie bitte daran, diesen rechtzeitig zu kündigen.
Beate Gottschalk
Telefon 030 82 99 98-18 07
Fax 030 82 99 98-99 60
Lebenshilfe Berlin e.V.
Heinrich-Heine-Straße 15
10179 Berlin
Vorstand:
Ludger Gröting
(1. Vorsitzender)
Simone Dreblow
(2. Vorsitzende)
Jana Jeschke
Ivonne Kanter
Detlef Schmidt-Ihnen
Christian Specht
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Geschäftsführung:
Daniel Fischer dnlfschrlbnshlf-brlnd
Verkehrsanbindung:
U2 Märkisches Museum (barrierefrei)
U8 Heinrich-Heine-Straße
S-Bahn Jannowitzbrücke
Bus 147