Aktuelles

Die Stiftung Anerkennung und Hilfe wird verlängert

08.02.2021

Zum Erhalt von Stiftungsleistungen können sich Betroffene bis zum 30. Juni 2021 anmelden.

Logo Stiftung Anerkennung und Hilfe

Bund, Länder und Kirchen als Errichter der Stiftung Anerkennung und Hilfe haben

  • die Anmeldefrist zum Erhalt von Stiftungsleistungen bis zum 30.06.2021 verlängert,
  • die Bearbeitungszeit in den Anlauf- und Beratungsstellen bis zum 31.12.2022 verlängert und
  • das Stiftungsvermögen um rund 17,5 Mio. Euro aufgestockt.

Die Stiftung Anerkennung und Hilfe erbringt Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen an Betroffene, die zwischen 1949 und 1975 als Kinder oder Jugendliche in der Bundesrepublik Deutschland bzw. im Zeitraum von 1949 bis 1990 in der ehemaligen DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder stationären Einrichtungen der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch an den Folgen leiden.

„Die Lebenshilfe Berlin begrüßt die Entscheidung zur Verlängerung der Anmeldefrist und damit Fortführung der Stiftung Anerkennung und Hilfe. Viele Betroffene haben den Weg zur Stiftung noch nicht gefunden. Die Corona-Pandemie hat den Zugang zu den Leistungen der Stiftung im letzten Jahr erheblich erschwert“, sagt Erik Friedrich, Geschäftsführer der Lebenshilfe gGmbH.

Seit August 2017 führt die Lebenshilfe Berlin im Auftrag des Landes Berlin eine der beiden Anlauf- und Beratungsstellen der Stiftung Anerkennung und Hilfe. Betroffene oder ihre Vertrauens- und Begleitpersonen bzw. rechtlichen Betreuer können sich melden.

Die beiden Beraterinnen der Lebenshilfe unterstützen beim Prozess der persönlichen Aufarbeitung der jeweiligen Lebensgeschichte und bei der Beantragung von Leistungen der Stiftung. Sie begrüßen die Verlängerung der Stiftung sehr und hoffen, dass sich jetzt noch viele Berechtigte anmelden werden, um Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen zu bekommen.

Mehr Informationen zur Stiftung finden Sie unter: www.stiftung-anerkennung-hilfe.de


Kontaktdaten der beiden Anlauf- und Beratungsstellen:

Anlauf- und Beratungsstelle des EJF
Familienname A - K
Darßer Str. 103, Aufgang A, 2. Etage
13051 Berlin-Hohenschönhausen
Telefon: 030. 92 90 34-54
Fax: 030. 92 90 34-28
aub@ejf.de

Anlauf- und Beratungsstelle der Lebenshilfe
Familienname L - Z
Helene-Weigel-Platz 13, 12681 Berlin
Telefon: 030. 755 49 12-71/72
Fax: 030. 755 49 12-75
anerkennung-hilfe-berlin@lebenshilfe-berlin.de


Ansprechpartner:
Tobias Callmeier

Telefon 030. 82 99 98 - 378
Mobil 0176. 10 17 92 65
tobias.callmeier@lebenshilfe-berlin.de


Die Lebenshilfe Berlin engagiert sich für Menschen mit Beeinträchtigung und ihr Recht auf ein selbstbestimmtes Leben. Wir setzen uns für eine Gesellschaft ein, in der alle dazugehören – Jung und Alt, Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten, egal welcher Herkunft. Als Selbsthilfe-Organisation vertreten wir seit 1960 die Interessen von Menschen mit Behinderung und Beeinträchtigung in Politik und Öffentlichkeit. Ziel unserer Arbeit ist die Umsetzung der UN-Behindertenrechts-Konvention und Inklusion in allen Lebensbereichen.
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